Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kurverwaltung Bad Mergentheim GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kurverwaltung Bad Mergentheim, Lothar-Daiker-Str. 4, 97980 Bad Mergentheim für Ticketbestellungen über das Internet
I. Allgemeines
(1) Die Kurverwaltung verkauft Eintrittskarten für Veranstaltungen, bei denen sie selbst als Veranstalter auftritt, aber auch Namens, im Auftrag und für Rechnung von Fremdveranstaltern. Für alle Verträge zwischen der Kurverwaltung und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Durch die von der Kurverwaltung angenommene Bestellung einer Eintrittskarte eines Fremdveranstalters kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Bei Fremdveranstaltern vermittelt die Kurverwaltung lediglich den Kartenkauf zwischen diesen und dem Besteller.
(3) Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder einer möglichen Absage, sind an den Veranstalter zu richten. Es gelten diesbezüglich ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Entsprechend trägt der Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte das Risiko einer etwaigen Insolvenz des Veranstalters.
(4) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bestellers finden keine Anwendung.
II. Vertragsschluss
(1) Die Homepage der Kurverwaltung und SWH Software GmbH, Attilastr. 61-67, 12105 Berlin sind ausschließlich eine Information über geplante Veranstaltungen. Die Kurverwaltung übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der im Onlineauftritt enthaltenen Veranstaltungsdaten.
(2) Die im Internet dargestellten Angebote stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der Besteller ein verbindliches Vertragsangebot ab.
(3) Der Veranstalter macht dem Besteller ein freibleibendes Angebot zum Erwerb von Tickets. Der Veranstalter hält sich längstens 8 Tage an das Angebot gebunden. Bei fehlender Verfügbarkeit von Eintrittskarten für bestimmte Veranstaltungen oder bei ersichtlich nicht ernst gemeinten Bestellungen behält sich die Kurverwaltung vor, Bestellungen nicht auszuführen. In diesem Fall informiert die Kurverwaltung den Besteller unverzüglich über die Nichtausführung der Bestellung. Bei bereits bezahlten Eintrittskarten wird der Kaufpreis an den Besteller unverzüglich zurückerstattet.
(4) Der Besteller nimmt das Angebot durch Zahlung des Rechnungsbetrages an. Die Bestellung ist damit bindend und verpflichtet den Besteller zur Abnahme der bestellten Eintrittskarten. Diese werden an der Abendkasse unter Vorlage der Bestellbestätigung hinterlegt. Die Eintrittskarten bleiben jedoch bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum der Kurverwaltung, unabhängig vom Ablauf einer eventuellen Widerrufsfrist.
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten. Im Falle einer Veranstaltungsabsage werden die Eintrittskarten jedoch zurückgenommen und der Kaufpreis erstattet. Bei Vorliegen von für den Besteller nicht offensichtlichen Mängeln, z.B. bei mehrfacher Vergabe eines Platzes für die selbe Veranstaltung o.ä., haftet der jeweilige Veranstalter nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
III. Veranstalterhinweise
(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm zu ändern - dies schließt auch Umbesetzungen mit ein.
(2) Die Haftung für Sach- oder sonstige Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass den Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
(3) Der Käufer erkennt mit dem Erwerb der Eintrittskarte die am jeweiligen Veranstaltungsort aushängende Hausordnung an.
(4) Erwirbt der Käufer eine ermäßigte Eintrittskarte, so ist diese nur in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis gültig. Dieser ist unaufgefordert am Einlass mit der Eintrittskarte vorzulegen.
IV. Datenschutz und Datenverarbeitung
(1) Der Besteller ist damit einverstanden, dass die im Ticketbestellungsformular von ihm angegebenen Daten der Kurverwaltung in dem für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatischen Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Kurverwaltung ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung des Ticketvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist.
(2) Der Besteller ist auch damit einverstanden, dass die Übermittlung seiner Daten unverschlüsselt erfolgt.
V. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeitsklausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien Bad Mergentheim. Die Kurverwaltung ist ungeachtet dessen auch berechtigt, seine Ansprüche am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers geltend zu machen.
(3) Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Klausel haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist. Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages davon nicht berührt.
(4) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. An die Stelle der unwirksamen oder fehlerhaften Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen (
§ 306 Abs. 2 BGB).
(5) Ticket-Bestellungen unterliegen nicht dem Fernabsatzgesetz.
§ 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB regelt, dass das Gesetz auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung, keine Anwendung findet. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist.
(6) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ab dem 15.Oktober 2008 in Kraft.
Bad Mergentheim, den 15.Oktober 2008