Benutzungsbedingungen (AGB) des städtischen Veranstaltungs-hauses MODEON und des Rathaussaales Marktoberdorf
1. Geltungsbereich
1.1 Die Benutzungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstal-tungshaus MODEON sowie des Rathaussaales und deren Besuchern. Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart.
2. Anfangszeiten und Einlass
2.1 Nur die öffentlichen Spielpläne die in den von der Stadt Marktoberdorf herausgege-benen Veröffentlichungen bekannt gegeben werden, enthalten die verbindlichen An-fangszeiten der Vorstellungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für An-gaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt die Stadt Marktoberdorf keine Ge-währ.
2.2 Das Veranstaltungshaus MODEON wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vor-stellung geöffnet. Der Rathaussaal in der Regel eine halbe Stunde vorher.
2.3 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer ge-eigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Mit Beginn der Veranstal-tung erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.
3. Eintrittspreise
3.1 Den Vorstellungen werden verschiedene Preisgruppen zugeordnet. Die Eintrittskarten können auf mehrere Preisklassen verteilt werden.
3.2 Programmhefte, Textbücher, Garderobengebühren und sonstige Leistungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis enthalten.
4. Freier Verkauf
4.1 Der freie Verkauf für das Veranstaltungshaus beginnt am 01. September des jeweili-gen Jahres immer für eine Spielzeit. Soweit der Verkaufsbeginn auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, beginnt der Vorverkauf am darauffolgenden Werktag.
5. Telefonischer Verkauf
5.1 Telefonische Bestellungen sind mit dem Beginn des freien Verkaufes möglich.
5.2 Telefonisch reservierte Karten müssen innerhalb von 2 Wochen bezahlt werden. Tele-fonische Bestellungen sind auch über diesen Zeitraum verbindlich! Deshalb müssen wir Ihnen reservierte Karten, die Sie nicht auslösen, in Rechnung stellen (Stornierun-gen am Veranstaltungstag und an der Abendkasse sind nicht möglich).
5.3 Die Bezahlung an der Abendkasse kann nur Bar erfolgen. Eine Einlösung von Ge-schenkgutscheinen ist auch möglich.
5.4 Auf Wunsch und Risiko des Bestellers werden die Karten zugesandt. Die hierfür fällige Versandgebühr wird mit dem Kartenpreis in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt nach Bezahlung.
6. Online-Verkauf
6.1 Online-Bestellungen sind mit dem Beginn des freien Verkaufes möglich.
6.2 Die Bezahlung der online bestellten Karten kann nur mit Kreditkarte erfolgen. Eine Einlösung von Geschenkgutscheinen ist bei der Online-Bestellung nicht möglich.
6.3 Durch den Kauf eines Tickets kommen in Bezug auf den Veranstaltungsbesuch vertragli-che Beziehungen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht dabei vom Kunden aus, sobald er onli-ne seine Ticketbestellung aufgegeben hat (durch Klick auf den Button „Kaufen“). Der Kunde erhält die von ihm gekauften Tickets durch sofortigen Ausdruck am Compu-ter (Print@Home-Verfahren
6.4 Der Kunde bestätigt im Online-Buchungsprozess die dort aufgeführten Ticketend-preise. Diese werden im Rahmen des Bestellvorgangs ausgewiesen und sind Be-standteil des Vertrages.
6.5 Es entstehen darüber hinaus keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten.
6.6 Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach der Lieferung der Tickets diese auf Rich-tig¬keit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen.
6.7 Der Einlass in eine Veranstaltung ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Die Vor-lage einer Bestellbestätigung oder einer Rechnung reicht hierfür nicht aus.
6.8 Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
6.9 Besondere Bedingungen für die Nutzung des Print@Home-Verfahrens:
Beim Print@Home-Verfahren druckt sich der Kunde sein im Internet gekauftes Ticket sofort nach Abschluss des Bestellvorgangs oder nach Zahlungseingang und anschlie-ßender Freischaltung das entsprechende Ticket über seinen Internetzugang an sei-nem Computer aus. Die Eindeutigkeit des Tickets ist hierbei durch einen aufgedruck-ten Barcode gegeben, der beim Zutritt zur Veranstaltung mit einem Barcodescanner überprüft wird. Der mehrfache Besuch einer Veranstaltung durch vervielfältigte Ti-ckets ist somit unmöglich. Der Wert eines Print@Home-Tickets besteht damit nicht in der Einzigartigkeit des Tickets (in der Regel normales Papier), sondern in der Einma-ligkeit der Information des Barcodes. Der Kunde ist verpflichtet, das Ticket vor der Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzube¬wahren. Bei Verlust und/oder Miss-brauch des Tickets besteht kein Anspruch des Kunden auf Besuch der Veranstaltung oder Erstattung von Ticketentgelt.
Wer Tickets unerlaubt vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, kann vom Veranstalter für etwaige Folgeschäden haftbar gemacht werden. Es erfolgt in jedem Fall eine strafrechtliche Verfolgung (Betrug, Urkundenfälschung, Leistungserschleichung).
7. Datenschutzbestimmungen
7.1 Die personenbezogenen Bestelldaten werden nach den Bestimmungen des Bundesda-tenschutzgesetzes (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt.
7.2 Die bei der Erstbestellung erfassten persönlichen Daten sowie spätere Änderungen der persönlichen Daten während einer Buchung werden für die Abwicklung der Be-stellung verwendet und gespeichert. Unter Abwicklung der Bestellung wird insbeson-dere die Einrichtung des persönlichen Kundenkontos, die Durchführung von Reservie-rung, Buchung und Zahlung, im Falle von Postversand die Zustellung sämtlicher Un-terlagen an die genannte Lieferadresse, ggf. die Abwicklung von Stornierungen und Erstattungen verstanden.
7.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten für den Zweck der Zahlungsabwicklung elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
7.4 Sofern der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Da ten neben der Abwicklung der Bestellung auch zu Kundenbetreuungszwecken genutzt. Unter Kundenbetreuung werden Maßnahmen verstanden, die dem Kunden wesentliche Informationen vermitteln und dem Kunden deshalb Vorteile bringen.
7.5 Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.
8. Ermäßigte Eintrittspreise
8.1 Abonnenten, Schüler und Studenten (nur Vollzeitstudium, keine Fernkurse), können bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises an der Abendkasse ermäßigte Ein-trittskarten erhalten. Enthält der vorgelegte Nachweis kein Lichtbild, so ist zusätzlich ein Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder Führerschein) vorzulegen.
8.2 Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechti-genden Ausweis. Pro Person und Berechtigungsausweis wird je Aufführung nur eine ermäßigte Karte verkauft. Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht mög-lich.
9. Kartenrückgabe
9.1 Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umge-tauscht werden. Für verfallene Karten wird kein Ersatz ausgestellt.
9.2 Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechti-gen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
10. Kartenverlust
10.1 Der Verlust des Abo-Ausweises ist sofort bei der Stadt anzuzeigen. Bei Ausstellung eines neuen Ausweises fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro an.
10.2 Bei Verlust einer Einzelkarte besteht kein Anspruch auf Ersatz.
11. Garderobe
11.1 Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, große Taschen und vergleichbar sperrige Ge-genstände) dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind beim zuständigen Garderobenpersonal gegen Gebühr abzugeben.
11.2 Mit Abgabe der Garderobenmarke haftet das Veranstaltungshaus für Verlust oder Be-schädigungen der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befin-den. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf Gefahr des Besuchers.
12. Fundsachen
12.1 Gegenstände aller Art, die im Veranstaltungshaus gefunden werden, sind beim Gar-derobenpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Garderobenper-sonal anzuzeigen.
12.2 Die weitere Behandlung der Fundsache richtet sich nach den Vorschriften der
§
§ 978 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches.
13. Hausrecht
13.1 Die Stadt Marktoberdorf übt in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie ist be-rechtigt, Hausverweise und –verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnah-men im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedin-gungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesem Falle nicht.
13.2 Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz ein-nehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann der Differenzbetrag erhoben werden.
13.3 Handys, Pager und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
13.4 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.
14. Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind den Besuchern untersagt. Bei Zuwi-derhandlungen können Besucher aus den Spielstätten verwiesen werden. Angefertig-te Bild- und/oder Tonaufnahmen sind auf Verlangen sofort auszuhändigen und gehen in das Eigentum der Stadt Marktoberdorf über.
15. Haftung
Für Schäden, die ein Besucher in den Räumen oder auf dem Gelände des Veranstal-tungshauses erleidet, haftet die Stadt Marktoberdorf, nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
16. Es gilt ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland, alleiniger Erfüllungsort ist Marktoberdorf, Gerichtsstand Kaufbeuren.