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Tourist-Information Rottweil
Adresse:
D - 78628 Rottweil
Telefon:
0741/494 280
E-Mail:
Homepage:
www.tourismus-rottweil.de
Reservierungen:
AGB - Text:
AGB Text einblenden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Kulturticket Schwarzwald-Baar-Heuberg“


Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Veranstaltungsbesuchern und den Veranstaltern im Ticketverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg. Sie sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten.

Vertragspartner
Durch den Kauf von Eintrittskarten bzw. anderer damit zusammenhängender Leistungen kommt ein Vertrags-verhältnis nur direkt zwischen dem Käufer und dem Veranstalter zustande. Dieser ist auch verantwortlich für die Erbringung und Erfüllung der angebotenen Ver-anstaltung bzw. Leistung.
Bei Fremdveranstaltungen fungiert die Tourist-Information lediglich als Vorverkaufsstelle und vermittelt Eintrittskarten oder andere angebotenen Leistungen im Auftrag bzw. im Namen und auf Rechnung des jeweili-gen Veranstalters.

Vertragsabschluss
Die Regelungen des BGB über Fernabsatzverträge findet bei den Konzertkassen entsprechend

§ 312 b III Ziffer 6 BGB keine Anwendung.

Termin-, Besetzungs- und Programmänderungen
Termin-, Besetzungs- und Programmänderungen blei-ben vorbehalten. Die aktuellen Programme mit den Anfangszeiten werden in den Veröffentlichungen des Veranstalters bekannt gegeben.

Künstlerische Darbietungen
Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltungen.

Zutritt
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren.

Die Mitnahme von Kindern unter sechs Jahren bedarf – sofern es sich nicht um eine ausgewiesene Veranstal-tung für Kinder dieser Altersgruppe handelt - der aus-drücklichen vorherigen Zustimmung des Veranstalters.

Kartenpreise
Die Kartenpreise können der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden, die veranstaltungsbezogen in den Veröffentlichungen des Veranstalters bekannt gegeben werden.

Für jeden Kartenerwerb gilt:
Ermäßigung
Ermäßigungen für Schwerbehinderte mir Kennzeichen B, Schüler, Studenten, sowie Wehr- und Zivildienstleis-tende werden mit Vorlage eines jeweils gültigen amtli-chen Ausweises gewährt. Die ermäßigte Karte ist nur in Verbindung mit einem Nachweis (Ausweis oder Aus-weiskopie) gültig. Der Ausweis ist daher auch am Tag der Veranstaltung mitzuführen und muss auf Verlangen vorgezeigt werden.
Absage einer Veranstaltung
Bei Absage einer Veranstaltung wird der Kartenpreis zurückerstattet. Der Anspruch auf Rückgabe der Karten muss bei der Vorverkaufsstelle geltend gemacht wer-den, bei der die Karten erworben wurden. Hierbei ist die Frist von vier Wochen nach dem jeweiligen Veran¬staltungsdatum einzuhalten. Danach wird der Karten-preis abzüglich aller Gebühren wie z.B. Vorverkaufs-, System- oder Bearbeitungsgebühr vom Veranstalter innerhalb einer weiteren Frist von 4 Wochen zurücker-stattet. Nach Ablauf der Antragsfrist verfällt der An-spruch auf Erstattung.

Gewährleistung
Die Vorverkaufsstelle übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der angebo-tenen Informationen und Veranstaltungen außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bild- und Tonaufnahmen
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklärt sich der Besu-cher damit einverstanden, dass der Veranstalter Bild-aufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt. Das Herstellen von Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen durch Besucher ist grund-sätzlich untersagt.

Ermäßigungen für Schwerbehinderte erstre-cken sich nur auf solche Behinderungen bei denen eine Begleitperson benötigt wird oder auf eine außergewöhnliche Gehbehinderung. Alle anderen Behinderungen sind von einer Ermä-ßigung ausgeschlossen. Für Rollstuhlfahrer und je eine Begleitperson stehen eine bestimmte Anzahl von Sonderplätzen zur Verfügung, die gesondert bestellt werden müssen.
Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltun-gen von der Ermäßigung auszunehmen. Ermä-ßigungen werden pro Karte nur einmal gewährt.

Umtausch oder Rücknahme von Karten
Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch der Karten. Änderungen des Pro-gramms, die Verlegung des Veranstaltungsor-tes sowie Umbesetzungen begründen ebenfalls keine Umtausch-/Rücknahmepflicht der Karten.

Kartenverlust
Bei Verlust von Aboausweisen oder Eintrittskar-ten mit nummerierten Plätzen wird für die Er-stellung einer Ersatzkarte eine Bearbeitungs-gebühr von 5 Euro erhoben.

Weitergabe von Eintrittskarten
Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterver-kauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Dies gilt nicht für Besteller, deren Geschäftsbetrieb auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Eintrittskarten umfasst, bzw. deren Satzung die Weitergabe bzw. Vermittlung von Karten an Mitglieder oder andere Personengruppen vor-sieht.

Verspäteter Einlass
Nach Beginn einer Veranstaltung können Be-sucher gegebenenfalls nur bei einer Nachein-lasspause den Saal betreten. Hierbei ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Einen Anspruch auf den ursprünglich reservier-ten Platz hat der Käufer nach Beginn der Ver-anstaltung nicht mehr.

Vorzeitiges Verlassen der Veranstaltung
Verlässt der Besucher nach Einlass oder zur Pause den Veranstaltungsraum oder das Ver-anstaltungsgelände, oder wird der Abrissab-schnitt durch vom Veranstalter beauftragte Dritte abgetrennt, so verliert die Karte ihre Gül-tigkeit.

Vorzeitiges Beenden einer Veranstaltung
Eine Veranstaltung, die bis zu einer angesetz-ten Pause gegeben wird und aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, danach nicht fortgesetzt werden kann, wird als eine vollständig gegebene Veranstaltung angesehen und berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen.


Hausrecht
Mit dem Erwerb von Eintrittskarten für Veran-staltungen in Rottweil und im Kreis Rottweil erkennt der Kartenerwerber das Hausrecht des Veranstalters sowie die Haus-/Saalordnung als verbindlich an. Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Schlussbestimmungen
Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung und Zah-lung ist Rottweil. Sind beide Vertragspartner Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis erge-benden Streitigkeiten Rottweil. Bei grenzüber-schreitenden Verträgen wird als ausschließli-cher Gerichtsstand Rottweil vereinbart.


Rottweil, den 1. August 2008

Kulturamt/Tourist-Information Rottweil
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