Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen der ev. Kirchengemeinde „Zum Guten Hirten“
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für die Abwicklung des Verkaufs von Eintritts¬karten auf unserer eigenen Homepage, für die von der SWH Software GmbH online über das Portal tickets.vibus.de oder über Partnerportale angebotene Veranstaltungen in der Kirchengemeinde „Zum Guten Hirten“ gültig.
Veranstalter und Aussteller der Tickets ist die ev. Kirchengemeinde „Zum Guten Hirten“.
Mit der Bestellung von Eintrittskarten (nachfolgend: Tickets) beauftragt der Ticketkäufer (nachfolgend: Kunde) die ev. Kirchengemeinde „Zum Guten Hirten“, Bundesallee 76a, 12161 Berlin (nachfolgend: ZGH) mit der Abwicklung des Ticketverkaufs für Veranstaltungen der Kirchengemeinde „Zum Guten Hirten“ einschließlich Versand und Bezahlvorgang.
1. Durch den Kauf eines Tickets kommen in Bezug auf den Veranstaltungsbesuch vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Kunden und der Kirchengemeinde „Zum Guten Hirten“ zustande. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht dabei vom Kunden aus, sobald er online seine Ticketbestellung aufgegeben hat (durch Klick auf den Button „Kaufen“). Mit dem Verkauf bzw. dem Versand der Eintrittskarte kommt der Vertrag mit der Kirchengemeinde „Zum Guten Hirten“. Beim Besuch der Veranstaltung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kirchengemeinde „Zum Guten Hirten“..
2. Gleichzeitig mit dem Ticketkauf (s.o.: Ziff. 1) kommt zwischen dem Kunden und der ZGH ein Vertrag über die Abwicklung dieses Ticketkaufs zustande (durch Klick auf den Button „Kaufen“). Die ZGH erbringt gegenüber dem Kunden die Lieferung der von ihm gekauften Tickets durch Postversand, Hinterlegung an der Abendkasse oder sofortigen Ausdruck am Computer (Print@Home Verfahren gem. Pos 9.)
3. Der Kunde bestätigt im Online-Buchungsprozess die dort aufgeführten Ticketendpreise sowie die Versand- bzw. Bearbeitungsgebühren. Diese werden im Rahmen des Bestellvorgangs ausgewiesen und sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und der ZGH. Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt der ZGH enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernom¬men.
4. Zahlung
a)
Die Kirchengemeinde „Zum Guten Hirten“ bietet folgende Zahlungsarten an:
- Kartengestützter Zahlungsverkehr TeleCash
- Online-Zahlungsservice PayPal
- Lastschrift
Die Belastung des entsprechenden Kundenkontos erfolgt mit der Bestellannahme.
b) Die Kirchengemeinde „Zum Guten Hirten“ bietet folgende Lieferarten an:
- Postversand (erfolgt innerhalb 2-4 Werktagen nach Bestellung)
Versandkosten: bei Online-Bestellung pauschal 1,50 € )
- Sofortdruck Print@Home
- Hinterlegung an der Abendkasse
c) Vom Kunden wird eine Vorverkaufsgebühr sowie System- und Bearbeitungsgebühren für die technische Abwicklung des Kaufs und die Bearbeitung der Tickets erhoben.
d) Bei Ticketbestellungen über angeschlossene Partnerportale können Zusatzgebühren entste¬hen.
e) Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach der Lieferung der Tickets diese auf Richtig¬keit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen und Reklamationen unverzüglich gegenüber der ZGH schriftlich (auch per E-Mail) zu erklären.
f) Der Einlass in eine Veranstaltung ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Die Vorlage einer Bestellbestätigung oder einer Rechnung reicht hierfür nicht aus.
g) Tickets werden nur an Endkunden verkauft. Ein kommerzieller Weiterverkauf ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der ZGH zulässig.
5. Soweit die ZGH im Namen von Veranstaltern Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitver¬anstaltungen anbietet, insbesondere Tickets für Veranstaltungen, liegt gemäß
§ 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein sog. Fernabsatzvertrag im Sinne von
§ 312 b BGB vor. Dies bedeutet, dass das für sog. Fernabsatzverträge gesetzlich vorgesehene zweiwöchige Wider¬rufs- und Rückgaberecht des Kunden durch eine gesetzliche Ausnahme ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung der bestellten Karten.
6. Ein Umtausch von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
7. Gewährleistung
a) Gewährleistungsansprüche des Kunden bezüglich der Erbringung der von der ZGH vermittelten Leistungen bestehen nur gegenüber der ZGH.
b) Im Falle der Verlegung oder des Ausfalls einer Veranstaltung sind jegliche Ansprüche der Kunden direkt gegenüber der ZGH geltend zu machen. Ein Anspruch auf Rücknahme der Eintrittskarte durch die ZGH besteht nicht. Die ZGH wird sich jedoch bemühen, die Angelegenheit im Interesse des Kunden zu regeln. Nimmt die ZGH im Einzelfall Tickets zurück, gilt dies nur für Tickets, die auf tickets.vibus.de bzw. den angeschlossenen Partnerportalen erworben wurden. Hierbei ist eine Rückzahlung von Vorverkaufs-, System-, Bearbeitungs- und Versandgebühren ausgeschlossen. Ein Rücknahmeanspruch hinsichtlich der bei anderen Stellen erworbenen Tickets besteht nicht.
c) Im Falle der Insolvenz der ZGH besteht kein Anspruch auf Ausgleich einer Forderung des Kunden.
8. Besondere Bedingungen für die Nutzung des Print@Home-Verfahrens
Beim Print@Home-Verfahren druckt sich der Kunde sein im Internet gekauftes Ticket sofort nach Abschluss des Bestellvorgangs oder nach Zahlungseingang und anschließender Freischaltung das entsprechende Ticket über seinen Internetzugang an seinem Computer aus. Die Eindeutigkeit des Tickets ist hierbei durch einen aufgedruckten Barcode gegeben, der beim Zutritt zur Veranstaltung mit einem Barcodescanner überprüft wird. Der mehrfache Besuch einer Veranstaltung durch vervielfältigte Tickets ist somit unmöglich.
Der Wert eines Print@Home-Tickets besteht damit nicht in der Einzigartigkeit des Tickets (in der Regel normales Papier), sondern in der Einmaligkeit der Information des Barcodes. Der Kunde ist verpflichtet, das Ticket vor der Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzube¬wahren. Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets besteht kein Anspruch des Kunden auf Besuch der Veranstaltung oder Erstattung von Ticketentgelt.
Der Weiterverkauf von Tickets an Dritte, die im Rahmen des Print@Home Verfahrens gekauft wurden, ist verboten. Bei Zuwiderhandeln verlieren der Ticketkäufer bzw. der Ticketinhaber das Recht zum Veranstaltungsbesuch ohne Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder der vorbezeichneten Ticketgebühren.
Wer Tickets unerlaubt vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, kann von der ZGH für etwaige Folgeschäden haftbar gemacht werden. Es erfolgt in jedem Fall eine strafrechtliche Verfolgung (Betrug, Urkundenfälschung, Leistungserschleichung).
9. Kreditkartenzahlungen
TeleCash und PayPal sind von der ZGH beauftragt, die Bezahlvorgänge im Rahmen des Online-Ticketverkaufs abzuwickeln. Zu diesem Zweck hat die ZGH TeleCash und PayPal vorab ermächtigt, sämtliche laufend durch Online-Verkäufe entstehenden Forderungen im eigenen Namen und auf Rechnung der ZGH gegenüber den Kunden geltend zu machen und außergerichtlich sowie gerichtlich durchzusetzen. Die vorerwähnten Forderungen der ZGH schließen sämtliche Systemgebühren, Vorverkaufsgebühren, Bearbeitungs- und Versandkostenpauschalen ein, die im Ticketkaufgeschäft zwischen ZGH und Kunde vereinbart werden.
TeleCash und PayPal führen somit den Einzug von Kreditkartenzahlungen und Lastschriftaufträgen der Kunden im eigenen Namen und auf Rechnung der ZGH durch.
Gerät der Kunde durch seitens seiner Bank nicht ausgeführte Lastschriften oder nicht ausge¬führte bzw. rückbelastete Kreditkartenzahlungen in Verzug, ist die ZGH berechtigt, die entstandenen Bankgebühren zuzüglich einer angemessenen Mahngebühr dem Kunden in Rechnung zu stellen (insgesamt: 10,00 Euro).
Für den Fall einer Stornierung der Zahlung durch den Kunden oder dessen Bank, wird die ZGH eine Zahlungsaufforderung auf die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse senden. Erfolgt danach keine Zahlung innerhalb der angegebenen Frist, ist die ZGH berechtigt - aber nicht verpflichtet - vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Karten zu sperren.
10. Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Vertragsverhältnisse ist Berlin.
Stand: 19.09.2013