ALLGEMEINE GESCHÄFTSGBEDINGUNGEN
FÜR DEN ERWERB VON EINTRITTSKARTEN UND HAUSORDNUNG
STAND MAI 2015
Anwendungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Hausordnung finden Anwendung auf das Rechtsverhältnis zwischen dem „Kulturforum Witten - Anstalt des öffentlichen Rechts“ (nachfolgend Kulturforum Witten genannt) und ihren Kunden, die Eintrittskarten für Veranstaltungen erwerbenden und/oder an Veranstaltungen im Saalbau Witten und im Haus Witten teilnehmen. Die AGB und die Hausordnung gelten als vertraglich vereinbart bei Erwerb von Tickets durch direkten Kauf, bei Bestellungen im Onlineshop (Internet), bei telefonischer Bestellung und bei Erwerb von Eintrittskarten an der Saalbaukasse im Kulturforum Witten. Für Abonnenten gelten zusätzlich die Abonnementbedingungen der jeweiligen Spielzeit.
1. Vertragsbeziehungen
1.1 Im Saalbau Witten und im Haus Witten finden Veranstaltungen des Kulturforums Witten als „Eigenveranstaltungen“ und Veranstaltungen Dritter als „Fremdveranstaltungen“ statt. Ein auf jeder Eintrittskarte enthaltener Aufdruck zur Identität des Veranstalters weist aus, ob es sich um eine Veranstaltung des Kulturforums Witten oder um die Veranstaltung eines Dritten handelt. Nur bei Eigenveranstaltungen des Kulturforums Witten kommt eine umfassende Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden/Besucher und dem Kulturforums Witten zustande.
1.2 Bei „Fremdveranstaltungen“ wird eine Vertragsbeziehung in erster Linie zwischen dem Kunden/ Besucher und dem jeweiligen Veranstalter begründet. Mit dem Kauf der Eintrittskarte erworbene Rechte und Pflichten bezüglich der Veranstaltung bestehen deshalb ausschließlich innerhalb dieses Vertragsverhältnisses. Daraus folgt, dass in der Regel sämtliche Ansprüche des Besuchers bezüglich der Veranstaltung, deren Gestaltung oder im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch gegen den Veranstalter zu richten sind. Hierzu zählen insbesondere Ansprüche im Zusammenhang mit Ausfall/Absage der Veranstaltung, Termin- oder Programmänderungen, Umbesetzungen sowie Fehlern oder Mängeln bei der Sitzplatzzuordnung.
1.3 Werden Eintrittskarten über eine Vorverkaufsstelle bezogen kommt ein weiteres Vertragsverhältnis mit der jeweiligen Vorverkaufsorganisation zustande, sodass mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Ausfall oder der Absage einer Veranstaltung auch gegenüber dieser Organisation möglich sind.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Kartenbestellung des Kunden über Internet- Anschluss, per Telefon oder an der Kasse vor Ort ist ein Angebot zum Vertragsabschluss. Ein Vertrag kommt erst mit Annahme dieses Angebotes durch das Kulturforum Witten zustande. Diese Annahme wird auch konkludent dadurch erklärt, dass das Kulturforum Witten dem Kunden Mitteilung darüber macht, dass die bestellten Eintrittskarten für ihn im System gebucht wurden (Internet, telefonische Bestellung) oder die bestellten Eintrittskarten dem Kunden übersandt werden oder an der Kasse hinterlegt oder übergeben werden. Mit Annahme des Kundenangebotes durch das Kulturforum Witten werden die unter Ziff. 2. bezeichneten Vertragsbeziehungen begründet.
2.2 Bei Bestellung über das Internet wird sich das Kulturforum Witten um unverzügliche Benachrichtigung des Kunden für den Fall bemühen, dass es eine Kartenbestellung nicht annimmt, z.B. weil die bestellten Eintrittskarten oder Teile eines solchen Kontingentes nicht mehr zur Verfügung stehen.
2.3 Beim Erwerb von Eintrittskarten zu einem ermäßigten Kartenpreis an der Kasse der Kulturforums Witten, ist der Kunde verpflichtet, gegenüber dem Kassenpersonal die erforderlichen Nachweise für die Berechtigung der Ermäßigung vorzulegen.
2.4 Das Kulturforum Witten behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl von Eintrittskarten, die pro Person verkauft werden, einzuschränken.
2.5 Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu erhöhten Preisen ist nicht gestattet. Im Gebäude sowie im direkten Außenbereich vor dem Saalbau Witten und dem Haus Witten ist Besuchern das Anbieten / der Weiterverkauf von Eintrittskarten generell untersagt.
2.6 Die Neubestellung eines Abonnements erfolgt gemäß der Regelung in Ziffer 2.1. Das Kulturforum Witten behält sich vor bei Bedarf auf nicht rechtzeitig bezahlte Abonnementkarten zurückzugreifen und diese an Dritte weiterzugeben.
2.7 Bereits bestehende Abonnements verlängern sich kontinuierlich um eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht bis zum 31.05. des jeweiligen Kalenderjahres schriftlich per Brief oder elektronisch per Fax oder Email gegenüber dem Kulturforum Witten gekündigt werden. 2
2.8 Werden Ermäßigungen für ein Abonnement gewährt (z.B. für Studenten, Schüler), so gelten diese Ermäßigungen nur für die Spielzeit(en), in welcher der Kunde den „Ermäßigungs-Status“ erfüllt. Der Kunde ist verpflichtet Kulturforum Witten auf Anforderung (z.B. durch Vorlage einer Studentenbescheinigung) nachzuweisen, dass er den „Ermäßigungs-Status“ für die folgende Spielzeit erfüllt. Ist er hierzu nicht in der Lage oder nicht bereit, wird das Abonnements zu den Konditionen für Abonnement-Kunden ohne entsprechende Ermäßigung fortgesetzt. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht den Vertrag ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist gemäß Ziffer 2.7 zu beenden. Bei verspäteter Kündigung setzt sich das Abonnement um eine Spielzeit fort.
2.9 Abonnement-Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen können für die Zukunft ohne Angabe von Gründen aufgehoben werden. Ein Anspruch auf Fortsetzung einmalig oder mehrmalig gewährter Abonnement- Ermäßigungen für nachfolgende Spielzeiten besteht nicht.
3. Versand, Hinterlegung
3.1 Das Kulturforum Witten ist berechtigt, für den bestellungsgemäßen Versand von Eintrittskarten eine Versandgebühr pro Auftrag gegenüber dem Kunden zu berechnen.
3.2 Mit der Versendung von Eintrittskarten erfüllt das Kulturforum Witten eine Schickschuld gegenüber dem Kunden. Die Versendung erfolgt auf Kosten und auf Risiko des Kunden, das Kulturforum Witten behält sich die Wahl des Versandunternehmens vor. Die Versendung der Eintrittskarten durch das Kulturforum Witten findet innerhalb der regulären Öffnungszeiten der Saalbaukasse des Kulturforums Witten statt.
3.3 Bei einzelnen Veranstaltungen können auf Wunsch des Kunden gekaufte Eintrittskarten an der Kasse hinterlegt werden (Selbstabholung). Die Bestellung des Kunden sowie die Vereinbarungen mit dem Kulturforum Witten zur Hinterlegung der Eintrittskarten an der Kasse begründen eine rechtsverbindliche Vereinbarung über den Kauf der Eintrittskarten. Auch wenn der Kunde hinterlegte Eintrittskarten nicht abholen sollte, befreit ihn dies nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises bzw. begründet sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung desselben. Die Selbstabholung der Eintrittskarten durch den Kunden kann nur innerhalb der regulären Öffnungszeiten der Saalbaukasse des Kulturforums Witten erfolgen.
4. Zahlungsregelung
4.1 Der Kunde ist mit seiner Zahlung vorleistungspflichtig. Im Onlineshop hat die Zahlung über die dort aufgeführten Zahlungsmittel zu erfolgen. Das Kulturforum Witten ist berechtigt, die Versendung von bestellten Eintrittskarten zurückzuhalten, bis sichergestellt ist, dass die Zahlung des Kunden erfolgt ist.
4.2 Das Kulturforum Witten ist berechtigt bereits ausgelieferte Eintrittskarten vom Kunden zurückzufordern, sofern vom Kunden erteilte Einzugsermächtigungen seitens der von ihm beauftragten Bank nicht eingelöst bzw. nicht ausgeführt werden oder Rückbelastungen erfolgen. Der Kunde hat in einem solchen Fall dem Kulturforum Witten die finanziellen Aufwendungen zu erstatten, die durch eine Rückabwicklung entstehen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
4.3 Sofern der Kunde Eintrittskarten zu einem ermäßigten Kartenpreis erworben hat, ist er verpflichtet, gegenüber dem Veranstalter bzw. gegenüber dem Einlasspersonal die erforderlichen Nachweise für die Berechtigung der Ermäßigung vorzulegen. Andernfalls muss der Kunde damit rechnen, dass ihm der Einlass zur Veranstaltung verweigert wird, ohne dass er einen Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises hat.
5. Programm- und Besetzungsänderungen, Ausfall/Abbruch von Veranstaltungen
5.1 Die gültigen Veranstaltungszeiten werden in den vom Kulturforum Witten regelmäßig herausgegebenen Programmen, Veröffentlichungen und im Internet bekannt gegeben. Änderungen bleiben dem Kulturforum Witten vorbehalten. Das Kulturforum Witten wird die Besucher nach bestem Wissen rechtzeitig über den Ausfall einer Veranstaltung, Veranstaltungsänderungen oder Änderungen der Anfangszeiten informieren. Für die Richtigkeit von Ankündigungen und Veröffentlichungen (z.B. in Programmheften, im Internet oder in der Presse), insbesondere, wenn sie durch Dritte erfolgen, übernimmt das Kulturforum Witten keine Gewähr.
5.2 Bei Ausfall und endgültiger Absage der Veranstaltung hat der Kunde Anspruch auf Erstattung des von ihm gezahlten Kartenpreises gegen Rückgabe der Originaleintrittskarten. Dieser Anspruch richtet sich ausschließlich gegen den Veranstalter und damit nur bei Eigenveranstaltungen gegen das Kulturforum Witten. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen, gerechnet ab dem Termin der Aufführung, bei der Verkaufsstelle geltend gemacht wird, bei der die Eintrittskarten erworben wurde.
5.3 Bei Abbruch einer Eigenveranstaltung wird, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt war, eine Ersatzaufführung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind in diesen Fällen und im Fall von 6.2 ausgeschlossen. Insbesondere können nutzlose Aufwendungen des Besuchers, wie Fahrt- und Übernachtungskosten etc. nicht ersetzt werden. 3
5.4 Im Falle von Besetzungsänderungen sowie kurzfristigen Änderungen des Vorstellungs-/Programmablaufes ist das Kulturforum Witten nicht zur Rückerstattung des Kartenpreises verpflichtet. Eine Minderung des Kartenpreises ist ebenfalls ausgeschlossen.
6. Beanstandungen, Rücknahme
6.1 Der Kunde ist verpflichtet unverzüglich nach Erhalt die Eintrittskarten auf Richtigkeit der Anzahl, der aufgedruckten Preise sowie sämtlicher Einzelheiten zur Veranstaltung (Art der Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Veranstaltungsort) zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen unverzüglich, binnen zweier Werktage nach Erhalt der Eintrittskarten gegenüber dem Kulturforum Witten geltend gemacht werden. Reklamationen nach Kartenversand haben schriftlich zu erfolgen, entweder per e-mail oder per Post an das Kulturforum Witten. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel, bzw. das Eingangsdatum der e-mail.
6.2 Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass das Kulturforum Witten oder der Veranstalter Eintrittskarten zurücknehmen oder umtauschen. Ausnahme hiervon ist der Fall, dass aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen die Rückabwicklung des Kartenkaufs durchzuführen ist. Auch die Risiken der Verhinderung des Veranstaltungsbesuchs aufgrund z.B. Erkrankung oder Urlaub des Kunden oder des bei ihm eingetretenen Verlustes oder der Zerstörung der gekauften Eintrittskarten, liegen beim Kunden. Dem Kunden stehen in diesen Fällen keine Ansprüche gegen das Kulturforum Witten oder den Veranstalter zu.
6.3 Der Kunde besitzt auch bei Erwerb der Eintrittskarte im Internet über den Onlineshop des Kulturforums Witten kein Widerrufs- und Rückgaberecht, da gemäß
§ 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich terminierter Freizeitveranstaltungen keine Anwendung finden. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch das Kulturforum Witten bindend und verpflichtet zur Abnahme und Zahlung der Bestellung.
7. Haftung
7.1 Das Kulturforum Witten haftet auf Schadensersatz für Sach- und Vermögensschäden, die ein Besucher auf Grund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Kulturforums Witten oder seiner Beschäftigten erleidet. Für Personenschäden haftet das Kulturforum Witten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen auch bei einer Pflichtverletzung, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht.
8. Datenschutz, Ton- und Bildaufzeichnungen
8.1 Soweit das Kulturforum Witten persönliche Daten von Besuchern erhält, werden diese entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Vertragspartner des Kulturforums Witten, die persönliche Daten z.B. im Rahmen des Bezahlvorgangs oder des Kartenversands nutzen müssen, sind ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet.
8.2 Das Kulturforum Witten behält sich vor, bei Veranstaltungen in ihrem Hause Ton- und Bildaufzeichnungen zu Dokumentationszwecken erstellen zu lassen oder Rundfunk-/Fernsehanstalten solche Aufzeichnungen und Übertragungen zu gestatten. Bildaufnahmen von Besuchern in diesem Zusammenhang sind auch ohne deren Einverständnis rechtlich zulässig (
§ 23 Abs. 1 KunstUrhG).
9. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
9.1 Auf Streitigkeiten aus dem Besuch der Veranstaltung oder im Zusammenhang mit diesem findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für die Erbringung dieser Leistungen ist Witten.
10. Salvatorische Klausel
10.1 Sollten einzelne Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus rechtlichen Gründen unwirksam sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit und Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist in diesem Falle durch eine solche zu ersetzen, die in rechtlich zulässiger Weise dem Inhalt der unwirksamen Regelung entspricht oder möglichst nahe kommt. 4
HAUSORDNUNG
Der „Saalbau Witten“ und das „Haus Witten“ (nachfolgend auch Versammlungsstätte genannt) werden durch das Kulturforum Witten (nachfolgend Betreiber genannt) betrieben. Die Hausordnung gilt für die Versammlungsstätten und das zugehörige Außengelände. Sie gilt für alle Personen, die die Versammlungsstätte oder das Gelände betreten oder sich dort aufhalten. Das Hausrecht üben der Betreiber und beauftragte Dritte (Veranstalter) aus. Der Betreiber ist berechtigt, den Zutritt zum Gelände – insbesondere zur Halle – für Besucher, Aussteller und sonstige Dritte einschränkend zu regeln, so z.B. den Zutritt nur gegen Vorlage eines Eintrittsausweises bzw. einer Eintrittskarte zu gestatten und die Einhaltung der Zutrittsbedingungen zu kontrollieren. Der Zutritt ist Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Abweichende Regelungen werden besonders bekannt gegeben. Jugendliche von dem vollendeten 14. Lebensjahr an haben wie Erwachsene uneingeschränkten Zutritt. Veranstaltungsbezogene Sonderregelungen, z.B. „nur für Fachbesucher” bleiben unberührt. Mitarbeiter des Betreibers und der von ihm beauftragten Bewachungsunternehmen, sind berechtigt, Ausweiskontrollen auf dem Gelände durchzuführen. Personen, die ohne gültigen Eintrittsausweis angetroffen werden oder sich in sonstiger Weise unberechtigt in der Halle oder auf dem Gelände aufhalten, haben unverzüglich das Gelände zu verlassen. Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden. Personen, die erkennbar unter Alkohol oder Drogeneinwirkung stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und des Geländes verwiesen. Alle Einrichtungen der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb der Versammlungsstätte hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Speisen und Getränke dürfen in den Karl-Hoffmann- Saal/Theatersaal in keinem Fall mitgenommen werden. In der Versammlungsstätte besteht Rauchverbot. Das Rauchverbot schließt auch die Nutzung von elektronischen Zigaretten ein. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten.
Jegliches Verhalten, das geeignet ist, den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu stören oder in sonstiger Weise gegen die berechtigten Interessen des Betreibers verstößt ist zu unterlassen, insbesondere
• jede nicht zugelassene gewerbliche Tätigkeit auf dem Veranstaltungsgelände (insbesondere das Anbieten von Gegenständen und Leistungen aller Art – entgeltlich oder unentgeltlich –);
• das nicht genehmigte Verteilen oder Aushängen von Flugblättern, Werbeschriften, Plakaten, Zeitschriften usw., das Anbringen von Aufklebern aller Art, sowie die Mitnahme von Transparenten, Bannern und Fahnen;
• das Mitnehmen von Tieren; Ausnahmen: Führhunde für Behinderte, Blindenhunde, Diensthunde;
• die Verunreinigung der Hallenbereiche oder des Freigeländes sowie jegliches Verhalten, das geeignet ist, die Umwelt zu belasten oder zu gefährden;
• das Benutzen von Fahrrädern, Rollern, Kickboards, Rollschuhen, Inline-Skates, Skateboards und vergleichbaren Fortbewegungsmitteln in der Versammlungsstätte und auf dem Gelände;
• nicht genehmigte Versammlungen und Aufzüge aller Art.
Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:
• Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
• Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
• Behältnisse, die aus zerbrechlichen oder splitternden Material hergestellt sind
• Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände
• mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
• mitgebrachte Getränke und Speisen
• rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
• Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt)
Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos bei Musikveranstaltungen durch Schallpegel empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Besucher erhalten auf Anforderung Gehörschutzstöpsel an den Garderoben zur Verfügung gestellt.
Hausverbote, die durch den Betreiber ausgesprochen werden, gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen, die in der Versammlungsstätte durchgeführt werden. Über die Aufhebung eines Hausverbots entscheidet der Betreiber auf Antrag nach billigem Ermessen.