Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Veranstaltungen der Gemeinde Kleinmachnow
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennt der/die Kunde/-in bzw. Besucher/in die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) an.
1. Allgemeines
1.1. Die AGB gelten für Veranstaltungen der Gemeinde Kleinmachnow, für Gemeinschaftsveranstaltungen und für ausgewählte Veranstaltungen Dritter.
1.2. Für Sonderveranstaltungen können von diesen AGB abweichende Regelungen vereinbart werden.
2. Kartenverkauf
2.1. Die Karten können im Vorverkauf persönlich im Kartenverkaufsbüro im Rathaus erworben werden.
2.2. Für ausgewählte Veranstaltungen können Karten im Vorverkauf online erworben werden. Die Karten sind per Pay Pal zu bezahlen und werden durch den/die Kunden/-in selbst ausgedruckt.
Betreiber des Ticketsystems ist die SWH Software GmbH, Attilastr. 61-67, 12105 Berlin.
2.3. Ermäßigungen gelten – ausschließlich im Vorverkauf – für:
- Kinder bis 14 Jahre
- Schüler/innen
- Auszubildende
- Teilnehmer/innen des Freiwilligen Sozialen Jahres und des Bundesfreiwilligendienstes
- Studenten/-innen
- Rentner/innen
- Schwerbehinderte ab GdB von 50
- Empfänger/innen von
- Sozialhilfe nach SGB XII
- Arbeitslosengeld nach SGB III
- Sozialgeld nach SGB II
- Leistungen nach dem AsylbewLG
Entsprechende Nachweise sind bei Kauf und Einlass unaufgefordert vorzulegen.
Ermäßigte Karten sind nicht übertragbar.
2.4. Die Abendkasse ist in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet.
2.5. Für die Veranstaltungen gilt freie Platzwahl.
2.6. Bereits gekaufte Karten werden nicht zurückgenommen.
2.7. Der Erwerb von Karten zum gewerblichen Weiterverkauf ist untersagt.
3. Kartenreservierungen
3.1. Kartenreservierungen erfolgen bis maximal 2 Wochen vor der Vorstellung. Für Karten, die innerhalb dieser Frist nicht bezahlt und abgeholt sind, wird die Reservierung automatisch storniert.
3.2. Mit der Kartenreservierung gestattet der/die Kunde/-in die Speicherung seiner/ihrer Kontaktdaten, zum Zwecke der Information über Veranstaltungen, im Ticketsystem.
Die Gemeinde Kleinmachnow verpflichtet sich, die Daten zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben.
4. Sonstige Regelungen
4.1. Nach Beginn einer Veranstaltung können zu spät eingetroffene Besucher/innen mit Rücksicht auf die anderen Besucher/innen und die mitwirkenden Künstler/innen erst zu einem vom diensthabenden Personal festgelegten, geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. Dies ist in der Regel erst zur Pause bzw. im Einzelfall gar nicht möglich. Daraus erwachsen für den/die Besucher/innen keinerlei Ansprüche gegenüber der Gemeinde Kleinmachnow.
4.2. Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, wird der Kartenpreis erstattet.
4.3. Besetzungsänderungen sowie veränderte Anfangszeiten begründen kein Rückgaberecht des/der Besuchers/-in und keine Kostenerstattungspflicht der Gemeinde
Kleinmachnow.
4.4. Ein Vorstellungsabbruch durch höhere Gewalt oder durch den Veranstalter nicht zu vertretenden Umstände, begründet keinen Anspruch auf Erstattung.
4.5. Eine Unterbrechung der Veranstaltung durch höhere Gewalt oder wenn die Sicherheitslage diese erfordert, begründet keinen Anspruch auf Erstattung.
4.6. Die Originalkarte berechtigt nur zum Einlass für die darauf ausgewiesene Veranstaltung.
4.7. Bei Kartenverlust stellt die Gemeinde Kleinmachnow keine Ersatzkarte aus.
4.8. Für versäumte Vorstellungen leistet die Gemeinde Kleinmachnow keinen Ersatz.
4.9. Die Karte verliert beim Verlassen der Veranstaltungsstätte ihre Gültigkeit.
4.10. Standorte von Stuhlplätzen werden durch das diensthabende Personal festgelegt.
4.11. Für Rollstuhlfahrer/innen stehen gesonderte Rollstuhlstandplätze zur Verfügung.
4.12. Das Mitnehmen von Tieren in die Veranstaltungsräume ist verboten. Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenhunde.
4.13. Die Gemeinde Kleinmachnow übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Besuchern/ -innen durch das Nichtbefolgen der Anweisungen des diensthabenden Personals bzw. der Regelungen der AGB entstehen.
5. Garderobe
5.1. Zur Aufbewahrung der Garderobe während der Veranstaltung stehen Garderobenständer zur Verfügung. Mäntel, Jacken und ähnliche Kleidungsstücke sowie großes Gepäck, Regenschirme und sperrige Gegenstände, wie z.B. Rollatoren und Kinderwagen, sind mit Rücksicht auf andere Besucher/innen möglichst dort abzulegen bzw. abzustellen.
5.2. Die Ablage dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr der Besuchers/innen. Eine Haftung der Gemeinde Kleinmachnow ist ausgeschlossen.
6. Fundsachen
6.1. Gegenstände aller Art, die in dem Publikum zugänglichen Räumen der Gemeinde Kleinmachnow gefunden werden, sind beim diensthabenden Personal abzugeben.
6.2. Der Verlust von Gegenständen kann dem diensthabenden Personal mitgeteilt werden.
7. Bild- und/oder Tonaufnahmen
7.1. Bild- und/oder Tonaufnahmen sind den Besuchern/-innen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher/innen der Veranstaltungsstätte verwiesen werden.
7.2. Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu von der Gemeinde Kleinmachnow ermächtigten Personen durchgeführt werden,
erklären sich die Besucher/innen durch ihre Teilnahme an der Vorstellung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.
8. Mobiltelefone
Handys und andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum außer Betrieb zu halten. Im Interesse anderer Besucher/innen bzw. des störungsfreien Verlaufes der Vorstellung ist das diensthabende Personal bei Zuwiderhandlungen berechtigt, die Herausgabe zu verlangen bzw. die Besucher/innen zum Verlassen der Vorstellung aufzufordern.
9. Hausrecht
9.1. Das diensthabende Personal ist dazu berechtigt, Besucher/innen aus dem Rathaus bzw. aus von ihnen genutzten Räumlichkeiten zu weisen, wenn der Kartenverkauf oder die Vorstellung durch sie behindert, andere Besucher/innen belästigt werden oder in anderer Weise durch sie der Vorstellungsbetrieb gestört wird bzw. die Gefahr von
Störungen besteht. Das gilt auch, wenn die Besucher/innen für die jeweilige Vorstellung eine gültige Eintrittskarte vorweisen können.
9.2. Bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann die Gemeinde Kleinmachnow Hausverbot aussprechen.
10. Inkrafttreten
Diese Geschäftsbedingungen treten am 01. Februar 2019 in Kraft und gelten für die ab diesem Zeitpunkt stattfindenden Veranstaltungen.
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Kleinmachnow, den 21.01.2019
M. Grubert
Bürgermeister
AGB der SWH Software GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SWH Software GmbH für den Online-Kauf von Vibus Tickets
Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für die Abwicklung des Verkaufs
von Eintritts-karten und Gutscheinen (Tickets) für die von der SWH Software GmbH online
über das Portal tickets.vibus.de, über das Portal des Veranstalters oder über Partnerportale
angebotene Veranstaltungen gültig, für welche die SWH die Abwicklung im Namen des
Veranstalters übernommen hat.
Die SWH Software GmbH ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen.
Diese werden durch den jeweiligen Veranstalter durchgeführt, der auch Aussteller der Tickets ist.
Mit der Bestellung von Eintrittskarten oder Ticketgutscheinen (nachfolgend: Tickets) beauftragt
der Ticketkäufer (nachfolgend: Kunde) die SWH Software GmbH, Attilastr. 61-67,
12105 Berlin (nachfolgend SWH) mit der Abwicklung des Ticketverkaufs im Namen des
Veranstalters einschließlich Versand und Bezahlvorgang.
Durch den Kauf eines Tickets kommen in Bezug auf den Veranstaltungsbesuch
vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem entsprechenden
Veranstalter zustande. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht dabei vom Kunden
aus, sobald er online seine Ticketbestellung aufgegeben hat (durch Klick auf den Button „Kaufen“).
Erst mit Zuteilung und Zusendung einer Transaktionsnummer durch SWH an den Kunden erfolgt
die Annahme des Angebots durch den jeweiligen Veranstalter und es kommt ein Vertrag
zwischen diesem und dem Kunden zu Stande. Beim Besuch der Veranstaltung gelten regelmäßig
gesonderte Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters
Gleichzeitig mit dem Ticketkauf (s.o.: Ziff. 1) kommt zwischen dem Kunden und der SWH ein
Vertrag über die Abwicklung dieses Ticketkaufs zustande (durch Klick auf den Button „Kaufen“).
Die SWH erbringt gegenüber dem Kunden die Lieferung der von ihm gekauften Tickets, je nach
Festlegung des jeweiligen Veranstalters, durch Postversand, Kassenhinterle-gung oder sofortigen
Ausdruck am Computer (Print@Home-Verfahren gem. Pos. 9)
Der Kunde bestätigt im Online-Buchungsprozess die dort aufgeführten Ticketendpreise
sowie die von der SWH erhobenen Versand- bzw. Vorverkaufsgebühr sowie Online- und
Bearbeitungsgebühren für die technische Abwicklung des Kaufes. Diese werden im Rahmen
des Bestellvorgangs ausgewiesen und sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden
und der SWH.
Es entstehen darüber hinaus keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten. Optionale
Zusatzleistungen wie Geschenkverpackungen und Versicherungen werden ggf. gesondert
angeboten und mit den jeweils angezeigten Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt der SWH enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.
Zahlung
Abhängig von den Vorgaben des Veranstalters bietet die SWH unterschiedliche Zahlungsarten an.
Die Belastung des entsprechenden Kundenkontos erfolgt mit der Bestellannahme.
Je nach Veranstalter sind weitere Zahlungsarten möglich, die, soweit möglich,
schon bei der Beschreibung der Veranstaltung angezeigt werden.
Abhängig von den Vorgaben des Veranstalters bietet die SWH folgende Lieferarten an:
- Postversand (erfolgt innerhalb 2-4 Werktagen nach Bestellung)
Versandkosten: bei Online-Bestellung pauschal 4,90 € )
- Sofortdruck Print@Home (nur bei Freischaltung dieser Lieferart durch den Veranstalter)
- Kassenabholung (nur bei Freischaltung dieser Lieferart durch den Veranstalter)
Bei Ticketbestellungen über angeschlossene Partnerportale können Zusatzgebühren entstehen.
Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach der Lieferung der Tickets
diese auf Richtig-keit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum,
Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen und Reklamationen unverzüglich gegenüber
der SWH schriftlich (auch per E-Mail) zu erklären.
Der Einlass in eine Veranstaltung ist nur mit einem gültigen Ticket möglich.
Die Vorlage einer Bestellbestätigung oder einer Rechnung reicht hierfür nicht aus,
es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes angegeben oder vereinbart. Hier
gelten die AGB des entsprechenden Veranstalters.
Tickets werden nur an Endkunden verkauft.
Ein kommerzieller Weiterverkauf ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der SWH zulässig.
Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
Gutscheine
Vibus-Gutscheine können über tickets.vibus.de sowie über angeschlossene Partnerpor-tale bezogen werden.
Vibus-Gutscheine sind ausschließlich durch die Eingabe des Gutscheincodes im Bestellvorgang
unter tickets.vibus.de einlösbar. Bestimmte Gutscheine können auf die Veranstaltungen einzelner
Veranstalter begrenzt sein. Teileinlösungen sind im Internet nicht möglich. Eine Auszahlung des
Gutscheinbetrages ist nicht möglich. Eine Einlösung auf Internetseiten von Veranstaltern ist nur
möglich, wenn die SWH für diesen Veran-stalter die Abwicklung der Ticketbestellungen übernommen hat.
Vibus-Gutscheine sind bis zum Ablauf des dritten auf die Ausstellung folgenden Kalenderjahres gültig.
Der Wert des Gutscheins besteht in der Information des Gutscheincodes. Der Kunde verpflichtet
sich, Sorgfalt dafür zu tragen, dass der Gutscheincode Dritten nicht zugäng-lich ist. Die SWH
kann nicht überprüfen, ob der Gutscheincode im Rahmen einer Bestel-lung vom rechtmäßigen Besitzer
eingegeben wurde. Schäden und Verluste, die hieraus entstehen, trägt der Kunde. Die SWH ist nicht
verpflichtet, Ersatz zu leisten.
Eine Rückgabe oder Stornierung von Gutscheinen ist nicht möglich.
Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche des Kunden bezüglich der Erbringung der von der SWH
im Namen des jeweiligen Veranstalters vermittelten Leistungen, bestehen nur gegenüber
dem Veranstalter. Insbesondere haftet die SWH nicht für die tatsächliche Durchführung
der Veranstaltung oder für die Erstattung von gezahlten Ticketpreisen im Falle von
ausgefallenen oder verschobenen Veranstaltungen. Die SWH haftet auch nicht für hieraus
entstehende Schäden.
Im Falle der Verlegung oder des Ausfalls einer Veranstaltung sind jegliche Ansprüche
der Kunden direkt gegenüber dem entsprechenden Veranstalter geltend zu machen.
Ein Anspruch auf Rücknahme der Eintrittskarte durch die SWH besteht nicht. Die SWH wird
sich jedoch bemühen, die Angelegenheit im Interesse des Kunden zu regeln. Nimmt die SWH
im Einzelfall Tickets zurück, gilt dies nur für Tickets, die auf tickets.vibus.de bzw.
den angeschlossenen Partnerportalen erworben wurden. Hierbei ist eine Rückzahlung von
Vorverkaufs-, System-, Bearbeitungs- und Versandgebühren ausgeschlossen. Ein Rücknahmeanspruch
hinsichtlich der bei anderen Stellen erworbenen Tickets besteht nicht.
Widerrufsrecht
Soweit die SWH im Namen der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen
anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß
§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor. Dies bedeutet, dass ein Widerrufsrecht nicht besteht. Jede Bestellung von
Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die SWH namens des Veranstalters bindend
und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
Besondere Bedingungen für die Nutzung des Print@Home-Verfahrens
Beim Print@Home-Verfahren druckt sich der Kunde sein im Internet gekauftes Ticket sofort
nach Abschluss des Bestellvorgangs oder nach Zahlungseingang und anschließender Freischaltung
das entsprechende Ticket über seinen Internetzugang an seinem Computer aus. Die Eindeutigkeit des
Tickets ist hierbei durch einen aufgedruckten Barcode gegeben, der beim Zutritt zur Veranstaltung
mit einem Barcodescanner überprüft wird. Der mehrfache Besuch einer Veranstaltung durch
vervielfältigte Tickets ist somit unmöglich.
Der Wert eines Print@Home-Tickets besteht damit nicht in der Einzigartigkeit des Tickets
(in der Regel normales Papier), sondern in der Einmaligkeit der Information des Barcodes.
Der Kunde ist verpflichtet, das Ticket vor der Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzube-wahren.
Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets besteht kein Anspruch des Kunden auf Besuch der Veranstaltung
oder Erstattung von Ticketentgelt.
Wer Tickets unerlaubt vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, kann vom Veranstalter für etwaige
Folgeschäden haftbar gemacht werden. Es erfolgt in jedem Fall eine strafrechtliche Verfolgung
(Betrug, Urkundenfälschung, Leistungserschleichung).
Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Gerichtsstand
für alle Vertragsverhältnisse ist Berlin, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.