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Friedrichsdorf Veranstaltungen

40 Jahre Garniers Keller: Pit Hartling...

...wirkt Wunder

Mittwoch den 09.10.2024
Beginn: 20:00 Uhr – Einlass: 19:00 Uhr
61381 Friedrichsdorf, Garniers Keller, Gewölbekeller
zu GOOGLE Maps
Tickets ab 18,00 €
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Tickets

Der Verkauf im Internet ist nicht mehr möglich.
Für diese Veranstaltung stehen für den Verkauf über das Internet keine Karten mehr zur Verfügung!
Es ist aber möglich, dass über Vorverkaufsstellen oder direkt über den Anbieter noch Karten zu erhalten sind. Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter.

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Veranstaltungsinfos

Pit Hartling unterhält nicht einfach – er begeistert. Seit über 25 Jahren versetzt der Vize-Weltmeister der Zauberkunst selbst die größten Skeptiker in fassungsloses Erstaunen. Sein Programm vereint Comedy und Magie: Mit spielerischer Leichtigkeit scheinen die Naturgesetze außer Kraft gesetzt, solide Gegenstände lösen sich in Luft auf, schweben oder verwandeln sich; unfassbare Zufälle treten ein, Geld vermehrt sich und ungeniert liest Hartling die Gedanken seiner Gäste. Geburtstage wildfremder Personen aus Hausnummer und Schuhgröße errechnen? Geliehene Eheringe miteinander verketten? Das und vieles mehr erwartet Sie in dieser außergewöhnlichen Show. „Pit Hartling wirkt Wunder" ist ein Abend zum Lachen und Staunen. Und falls Sie das tröstet: Manche von Hartlings Kunststücken sind selbst für seine Fachkollegen ein völliges Rätsel. Und obwohl man ganz nah ist, meint man, nicht ganz dicht zu sein.

Pit Harling kehrt in diesem Herbst anlässlich des 40. Geburtstags der Kleinkunstbühne in das historische Gewölbe zurück, wo er jahrelang die Zuschauer verzauberte. Näher kann man den Zauberkünsten nicht kommen …

Foto: Jonas Ratermann

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Stadt Friedrichsdorf
Adresse:
Hugenottenstraße 55
D - 61381 Friedrichsdorf
Telefon:
06172 731-1296
E-Mail:
Homepage:
www.friedrichsdorf.de
Ansprechpartner:
Heike Havenstein
Reservierungen:
Hotline:
06172 7310
Reservierungsinfos:
Onlinebestellungen mit Vorabüberweisung sind nur bis 5 Tage vor der Veranstaltung möglich und gelten für max. 6 Tage. Die Option print@home steht auch bis zum Veranstaltungstag zur Verfügung.
Kurzportrait:
Im Forum Friedrichsdorf sind die Reihen im großen Saal ab Reihe 10 stufenweise erhöht. Es gelten besondere Hygiene-Regeln zur Infektionsvermeidung. Bitte beachten Sie die Reglen im Vorfeld.
AGB - Text:
AGB Text einblenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Kulturveranstaltungen der Stadt Friedrichsdorf

1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Stadt Friedrichsdorf und den Besucherinnen/den Besuchern städtischer Kulturveranstaltungen. Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese AGB als anerkannt.

2. Veranstaltung, Veranstaltungsänderung
2.1 Der Veranstaltungsinhalt, der Veranstaltungsort und die Anfangszeit werden auf der Internetseite und in sonstigen Ankündigungen der Stadt Friedrichsdorf bekanntgegeben.
2.2 Änderungen aus wichtigem Grund, wie zum Beispiel die Erkrankung einer Künstlerin / eines Künstlers oder die unverschuldete Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsraumes, sind von den Besucherinnen/den Besuchern hinzunehmen, wenn der prägende Charakter und der Umfang der angekündigten Veranstaltung insgesamt erhalten bleiben.
2.3 Im Falle einer Vorstellungsänderung, eines -ausfalls oder einer Änderung der Anfangszeit, bemüht sich die Stadt Friedrichsdorf, die Besucherinnen/die Besucher rechtzeitig darüber zu informieren. Die Besucherinnen/die Besucher sollen sich hierzu auch eigenständig vor ihrer Anreise auf der Internetseite der Stadt informieren.

3. Vorverkauf, Reklamation
3.1 Der Vorverkauf findet bei der städtischen Vorverkaufsstelle im Rathaus Friedrichsdorf (Informationsstelle) und bei anderen autorisierten Vorverkaufsstellen sowie auf eigenen Internetportalen und Internetportalen von Kooperationspartnern statt. Für das Verhalten der externen Partner übernimmt die Stadt Friedrichsdorf keine Haftung.
3.2 Die online oder bei der Vorverkaufsstelle zur Platzwahl angezeigten Saal- oder Bestuhlungspläne des Veranstaltungsortes dienen lediglich der Orientierung und stellen keine maßstabsgerechte Abbildung des Veranstaltungsortes dar.
3.3 Servicegebühren können dazu führen, dass der Endpreis für eine Eintrittskarte den aufgedruckten Kartenpreis übersteigt. Die Servicegebühren werden beim Kaufvorgang in geeigneter Form den Besucherinnen/den Besuchern mitgeteilt.
3.4 Reservierte Karten, die nicht in der mitgeteilten Zeitspanne bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist in den Verkauf zurückgegeben. Eintrittskarten werden erst nach vollständigem Zahlungseingang zugeschickt.
3.5 Erfolgt die von der Stadt Friedrichsdorf veranlasste postalische Zustellung der Eintrittskarten nicht rechtzeitig, muss die Besucherin/der Besucher die Stadt Friedrichsdorf hierüber unverzüglich informieren. Andernfalls ist die Stadt Friedrichsdorf nicht verpflichtet, Ersatz zu leisten.
3.6 Die Stadt Friedrichsdorf kann für die Zusendung von Eintrittskarten zusätzlich zum Kaufpreis eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 Euro, die die Versandkosten beinhaltet, erheben.
3.7 Die Besucherinnen/die Besucher verpflichten sich, nach Übergabe bzw. Erhalt der Karten diese unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Eine fehlerhafte Ausstellung ist unverzüglich anzuzeigen. Eine von der Kundin/vom Kunden zu einem späteren Zeitpunkt erfolgende Beanstandung ist gegenstandslos.

4. Kaufabschluss
Ein Kaufabschluss kommt je nach der Art der Bestellung wie folgt zustande:
4.1 Kartenkauf über eine externe Vorverkaufsstelle
Die Stadt Friedrichsdorf beauftragt und ermächtigt die Vorverkaufsstelle, den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch in ihrem Namen zu vermitteln, die Bezahlung abzuwickeln sowie die Kartenübergabe durchzuführen. Alle Ansprüche, welche den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder Ansprüche auf Umtausch bzw. Rückzahlung wegen möglicher Absagen oder Verschiebungen, sind an die Stadt Friedrichsdorf zu richten.
4.2 Städtischer Online-Kartenkauf
Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht von der Kundin/vom Kunden aus. Im Falle einer Bestellung über das Internet bewirkt sie/er dies durch Eingabe seiner Daten und Absenden des Bestellformulars im Online-Ticket-Shop. Die Bestellung ist damit verbindlich und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
Die Kartenauswahl erfolgt entweder mittels Bestplatzsystem oder mittels Livebuchung. Bei Buchung über das Bestplatzsystem werden die Plätze automatisch vom System vorgeschlagen. Bei der Livebuchung sucht der Kunde/die Kundin sich den gewünschten Platz im Bestuhlungsplan selbst aus.
Die Angebotsannahme seitens der Stadt Friedrichsdorf erfolgt durch Versand der Karten beziehungsweise bei Kauf mit Print@home (Ausdruck der Eintrittskarten zu Hause) durch den Versand der Bestellbestätigung.
4.3 Schriftlicher, telefonischer oder persönlicher Kartenkauf bei der Stadt
Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht von der Kundin/vom Kunden aus, indem sie/er schriftlich, telefonisch oder persönlich Karten bestellt. Die Angebotsannahme seitens der Stadt Friedrichsdorf erfolgt durch Versand bzw. Übergabe der Karten. Bei Veranstaltungen mit nummerierten Plätzen erfolgt die Auswahl der Plätze durch die Mitarbeiterinnen/die Mitarbeiter des Vorverkaufs. Die Stadt Friedrichsdorf behält sich vor, Ticketbestellungen von Kundinnen /von Kunden nicht anzunehmen sowie bei fehlender Verfügbarkeit diese nicht auszuführen. In diesem Fall benachrichtigt die Stadt Friedrichsdorf die Kundin/den Kunden unverzüglich.

5. Weiterveräußerung von Eintrittskarten
5.1 Eine private Weitergabe einer Eintrittskarte aus nichtkommerziellen Gründen, insbesondere bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung ist zulässig. Auf die Gültigkeit der AGB ist dabei aufmerksam zu machen.
5.2 Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten zu einem höheren als dem ausgewiesenen Preis ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann die Stadt Friedrichsdorf den Mehrerlös herausverlangen.
5.3 Erworbene Karten dürfen ohne vorherige Zustimmung der Stadt Friedrichsdorf nicht zu gewerblichen Zwecken weiterveräußert werden. Wird eine Karte unzulässigerweise angeboten, verwendet oder weitergegeben, ist die Stadt Friedrichsdorf nach billigem Ermessen, insbesondere unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit, berechtigt, die Karte sowie sonstige von der Kundin/dem Kunden erworbenen Karten – auch elektronisch – zu sperren und der Besitzerin/dem Besitzer entschädigungslos den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern bzw. sie/ihn von der Veranstaltung auszuschließen.

6. Ermäßigungen
6.1 Für bestimmte, entsprechend gekennzeichnete Veranstaltungen gewährt die Stadt Friedrichsdorf bestimmten Personengruppen eine Ermäßigung. Soweit im Einzelfall nicht anders bestimmt, sind diese im Einzelnen:
- Schülerinnen und Schüler
- Auszubildende
- Studierende
- Rentnerinnen und Rentner
- Inhaberinnen/Inhaber des Friedrichsdorfer Seniorenpasses
- Inhaberinnen/Inhaber und des Friedrichsdorf-Passes,
- Inhaberinnen/Inhaber der Ehrenamtscard
- Inhaberinnen/Inhaber der Juleika
- Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50

Die Begleitperson von Inhaberinnen/von Inhabern eines Schwerbehindertenausweises mit dem Vermerk „B“ erhalten eine kostenlose Begleitkarte. Diese wird auf den Namen der Inhaberin/des Inhabers des Schwerbehindertenausweises zurückgelegt und wird an der Abendkasse gegen Nachweis ausgegeben.
6.2 Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit einem zur Ermäßigung berechtigenden Ausweis. Kann kein Ausweis vorgezeigt werden, ist für den Zutritt zur Veranstaltung die sofortige Zahlung der Differenz zum Normalpreis erforderlich. Unterbleibt dies, wird kein Zutritt gewährt. Der gezahlte (ermäßigte) Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet.
6.3 Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen für eine Eintrittskarte ist nicht möglich.
6.4 Nach abgeschlossenem Kauf von Karten können Ermäßigungen nicht mehr berücksichtigt werden.
6.5 Die Ermäßigungen beziehen sich nicht auf die eventuell beim Kartenkauf anfallenden Gebühren.

7. Rückgabe von Eintrittskarten, Kartenverlust, Widerspruchsrecht
7.1 Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rückgabe bzw. Umtausch von Eintrittskarten. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß

§ 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften mit Verbraucherinnen/Verbrauchern grundsätzlich bestehenden Widerspruchsrecht.
7.2 Eine Erstattung bei Vorstellungsausfall oder Vorstellungsabbruch aus Gründen höherer Gewalt findet nicht statt.
7.3 Bei Vorstellungsausfall aus anderen Gründen als aus höherer Gewalt wird nach Möglichkeit eine Ersatzvorstellung angeboten. Es steht den Besucherinnen/den Besuchern frei das Ersatzangebot anzunehmen, ansonsten werden die Kosten für die Eintrittskarten gegen Rückgabe der Original-Eintrittskarten bis maximal vier Wochen nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin erstattet. Entscheiden sich Besucherinnen/Besucher für die angebotene Ersatzveranstaltung, behalten die Karten ihre Gültigkeit.
7.4 Die Rückerstattung der Kosten für Eintrittskarten erfolgt ausschließlich über die Stadt Friedrichsdorf – unabhängig davon, wo die Karten gekauft wurden. Dies gilt nicht bei Eintrittskarten, die über externe Online-Ticketsysteme gekauft wurden. Hier erfolgt die Erstattung über den entsprechenden Dienstleister. Über den Kartenpreis hinausgehende Ansprüche wie zum Beispiel Anfahrts- und Übernachtungskosten werden nicht ersetzt.
7.5 Gestattet die Stadt Friedrichsdorf die Rückgabe von Karten, so können die Original-Karten an der Informationsstelle des Rathauses, Hugenottenstraße 55, zurückgegeben werden. Alternativ können die Original-Karten per Post an die Stadt Friedrichsdorf, Sport- und Kulturamt, Hugenottenstraße 55, 61381 Friedrichsdorf, zurückgeschickt werden. In diesem Falle sind den Karten folgende Informationen beizulegen: Bankverbindung (Name der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers und IBAN) sowie Anschrift der Kundin/des Kunden. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt per Überweisung auf das angegebene Konto.

8. Geschenkgutscheine
8.1 Geschenkgutscheine der Friedrichsdorfer Kulturzeit behalten bis zu drei Jahre ihre Gültigkeit. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres des Gutscheinkaufs bzw. einer erfolgten Teileinlösung.
8.2 Ist der Gutscheinwert höher als der erworbene Kartenwert, erhält die Besucherin/ der Besucher für die Differenz einen neuen Gutschein.
8.3 Für verlorene Geschenkgutscheine kann kein Ersatz gewährt werden.
8.4 Ein Umtausch eines Geschenkgutscheins in seinen bezifferten Geldwert ist nicht möglich.

9. Garderobe, verbotene Gegenstände, Sicherheitskontrollen
9.1 Die Stadt Friedrichsdorf übernimmt für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen der Besucherinnen/der Besucher, insbesondere hinsichtlich der Aufbewahrung in einer Garderobe, keine Haftung. Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn die Stadt Friedrichsdorf die Sachen gegen Aushändigung einer Garderobenmarke in Verwahrung genommen hat. Mit Abgabe der Garderobenmarke haftet die Stadt Friedrichsdorf für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte und ähnliches. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf Gefahr der Besucherinnen/der Besucher.
9.2 Aus Sicherheitsgründen (Brandschutz, schnelle Räumung des Veranstaltungsraums) dürfen Oberbekleidung wie Mäntel oder Jacken, große Taschen, Rucksäcke und ähnliches Gepäck (Maße über 40 x 30 x 20 cm), Schirme und andere sperrige Gegenstände nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Sie müssen in einer Garderobe verwahrt werden.
9.3 Ohne Garderobenmarke dürfen Garderobengegenstände nur dann ausgehändigt werden, wenn die Besucherin/der Besucher nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat, dass sie/er die berechtigte Empfangsperson ist.
9.4 Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind dem Personal unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust der Garderobenmarke kann die Stadt Friedrichsdorf einen Geldersatz in Höhe von 10,00 Euro verlangen.
9.5 Es ist den Besucherinnen/den Besuchern verboten, folgende Gegenstände mitzuführen:
- Waffen und Gegenstände, die wie eine Waffe eingesetzt werden können oder aussehen
- Betäubungsmittel
- Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die einer extremistischen, rassistischen oder fundamentalistischen Meinungskundgabe dienen
9.6 Die Stadt Friedrichsdorf, ihre Vertreterinnen/ihre Vertreter und autorisierten Ordnungskräfte sind berechtigt, Besucherinnen/Besucher sowie die von ihnen mitgeführten Behältnisse auf verbotene Gegenstände hin zu durchsuchen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie solche Gegenstände mit sich führen.
9.7 Wenn die Sicherheit einer Veranstaltung es erfordert, sind das Personal der Stadt Friedrichsdorf sowie hierzu autorisierte Ordnungskräfte befugt, Sicherheitskontrollen von Gepäck und Kleidung durchzuführen. Besucherinnen/Besucher, die die Sicherheitskontrolle verweigern, erhalten keinen Zutritt. Eintrittskarten werden dann nicht erstattet.

10. Einlass, Aufsichtspflicht, Speisen und Getränke
10.1 Die Veranstaltungsorte werden in der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn geöffnet. Die jeweilige Kasse öffnet in der Regel 60 Minuten vor Beginn einer Veranstaltung.
10.2 Dem Einlasspersonal ist die Eintrittskarte sowie bei ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis vorzulegen.
10.3 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucherinnen/Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstlerinnen/Künstler und die anderen Besucherinnen/Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf verspäteten Einlass oder auf den gekauften Kartenplatz besteht nicht. Ebenso kann nach der Pause, wenn das Zeichen zum Wiedereinnehmen der Plätze nicht beachtet wurde, kein Anspruch auf Einlass nach Wiederbeginn der Vorstellung erhoben werden.
10.4 Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen, auch nicht nach der Pause.
10.5 Für Rollstuhlfahrerinnen/Rollstuhlfahrer stehen bei den meisten Veranstaltungsorten in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Sie haben nur dann einen Anspruch auf einen behindertengerechten Platz, wenn sie beim Kauf der Eintrittskarte angegeben haben, dass sie auf einen solchen Platz angewiesen sind.
10.6 Friedrichsdorf übernimmt keine Aufsichtspflichten gegenüber Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen. Die Stadt Friedrichsdorf behält sich das Recht vor, Kinder und Jugendliche ohne Begleitung Erwachsener vom Besuch einer Veranstaltung auszuschließen, wenn sie aufgrund ihres Alters und ihrer Einsichtsfähigkeit erkennbar noch nicht in der Lage sind, die Veranstaltung alleine zu besuchen.
10.7 Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt.

11. Hausrecht und Hausordnung
11.1 Die Besucherinnen/Besucher haben sich allgemein so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
11.2 Die Stadt Friedrichsdorf, ihre Vertreterinnen/ihre Vertreter und der beauftragte Ordnungsdienst üben in allen städtischen Spielstätten das Hausrecht aus. Den Anweisungen dieser Personen ist Folge zu leisten. Sie sind berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechts zu ergreifen.
11.3 Besucherinnen/Besucher, die auf schwerwiegende Weise gegen die AGB verstoßen, werden ohne Weiteres von der Veranstaltung ausgeschlossen. In Fällen nicht schwerwiegender Verstöße erfolgt zunächst eine mündliche Abmahnung und erst bei Wiederholung der Ausschluss. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher gegen die AGB verstoßen wird. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.
11.4 Besucherinnen/Besucher, die ohne gültige Eintrittskarten im Veranstaltungsbereich angetroffen werden, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
11.5 Folgende Verhaltensweisen sind verboten:
- Seine Meinung mit extremistischen, rassistischen oder fundamentalistischen Parolen oder Gesten zu äußern.
- Die Veranstaltung durch den Betrieb von Smartphones, Mobiltelefonen u. ä. zu stören, insbesondere durch Klingeln oder den Lichtschein des Displays.
- Ohne Absprache mit der Stadt Friedrichsdorf für etwas zu werben, zum Beispiel mit Flyern, Produktproben oder Werbegeschenken.
11.6 Gefundene Gegenstände sind dem Personal der Stadt Friedrichsdorf zu übergeben.

12. Bild- und Tonaufnahmen, Mobilfunkgeräte
12.1 Ungenehmigte Ton-, Foto- und Filmaufnahmen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche auslösen.
12.2 Bei Zuwiderhandlungen sind das Personal der Stadt Friedrichsdorf oder beauftragte Ordnungskräfte berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Die Besucherin/der Besucher kann vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, werden von der Stadt Friedrichsdorf eingezogen und verwahrt. Sie werden an die Besucherin/den Besucher wieder ausgehändigt, wenn diese/r der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat.
12.3 Mobilfunkgeräte und sonstige akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Eine Ausnahme gilt für Rettungskräfte in Bereitschaft. Sie können ihr Mobilfunkgerät bzw. einen sonstigen akustischen Signalgeber auf lautlos stellen.

13. Haftung, Schadensersatz
13.1 Die Stadt Friedrichsdorf, ihre gesetzlichen Vertreterinnen/Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Schadenersatz.
13.2 Soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung für einen Schaden ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies nicht für einen Schaden, der auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Stadt Friedrichsdorf, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht oder in der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch die genannten Personengruppen liegt.
13.3 Personen- und Sachschäden sind der Stadt Friedrichsdorf unverzüglich anzuzeigen.

14. Datenschutz
Detaillierte Informationen darüber, wie die Stadt Friedrichsdorf mit personenbezogenen Daten der Besucherinnen/der Besucher umgeht, können der Datenschutzerklärung unter Datenschutz in der Praxis (friedrichsdorf.de) entnommen werden. Informationen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei Kauf von Eintrittskarten über ticket.vibus.de finden sich unter Datenschutz (tickets.vibus.de).

15. Schlussbestimmungen
15.1 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Falle ist die ungültige Klausel so zu ergänzen oder zu ändern, dass der mit ihr beabsichtigte Zweck soweit wie möglich erreicht wird. Entsprechendes gilt für eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke.
15.2 Es findet grundsätzlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort ist Friedrichsdorf.
15.3 Sofern gesetzlich kein anderer zwingender Gerichtsstand vorgeschrieben ist, ist Gerichtsstand Bad Homburg.

16. Inkrafttreten
Diese AGB treten mit Wirkung zum 31.05.2021 in Kraft.
Fragen zur Buchung, Veranstaltung oder Kundenkonto
Wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Internet-Kundennummer an den Anbieter.

Veranstaltungsort

Garniers Keller, Gewölbekeller – Hugenottenstraße 117, 61381 Friedrichsdorf – auf GOOGLE Maps ansehen 
Angezeigte Preise inklusive Gebühren und gesetzlicher Mehrwertsteuer zzgl. Service & Versandkosten.