Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt der Erwerber oder Eintrittskarteninhaber die nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters an.
1. Vertragliche Beziehungen durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen ausschließlich zwischen dem Erwerber oder Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
2. Schadensersatzansprüche des Erwerbers oder Inhabers aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
3. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sowie das Mitbringen von Glasbehältern, Speisen, Getränken und pyrotechnischen Geräten sind grundsätzlich untersagt.
4. Eine zeitliche oder örtliche Verlegung bleibt dem Veranstalter vorbehalten. Ein Rückerstattungsanspruch aus diesem Grund besteht nur bis zum endgültigen Veranstaltungstermin. Im Übrigen ist eine Rückgabe ausgeschlossen.
5. Die Hinweise der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereichs ist untersagt.