Allgemeine Geschäftsbedingungen des Amtes für Kultur Villingen-Schwenningen
Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Veranstaltungsbesuchern und den Veranstaltern, die Tickets über das Amt für Kultur und Vorverkaufsstellen im Ticketverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg verkaufen. Sie sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten.
Vertragspartner
Durch den Kauf von Eintrittskarten bzw. anderer damit zusammenhängender Leistungen kommt ein Vertragsverhältnis nur direkt zwischen dem Käufer und dem Veranstalter zustande. Dieser ist auch verantwortlich für die Erbringung und Erfüllung der angebotenen Veranstaltung bzw. Leistung.
Bei Fremdveranstaltungen fungiert das Amt für Kultur bzw. die WTVS GmbH lediglich als Vorverkaufsstelle und vermittelt Eintrittskarten oder andere angebotene Leistungen im Auftrag bzw. im Namen des jeweiligen Veranstalters.
Vertragsabschluss
Die Regelungen des BGB über Fernabsatzverträge findet bei den Konzertkassen entsprechend
§ 312 b III Ziffer 6 BGB keine Anwendung.
Termin-, Besetzungs- und Programmänderungen bleiben vorbehalten. Die aktuellen Programme mit den Anfangszeiten werden in den Veröffentlichungen des Veranstalters bekannt gegeben.
Künstlerische Darbietungen
Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltungen.
Zutritt
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren.
Die Mitnahme von Kindern unter sechs Jahren bedarf, sofern es sich nicht um eine ausgewiesene Veranstaltung für Kinder dieser Altersgruppe handelt, der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
Kartenpreise
Die Kartenpreise können der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden, die veranstaltungsbezogen in den Veröffentlichungen des Veranstalters bekannt gegeben werden.
Zahlungs- und Lieferinformationen
Beim direkten Kartenkauf im Amt für Kultur oder bei dessen Vorverkaufsstellen, können Eintrittskarten bar oder mit EC-Karte bezahlt werden, im Amt für Kultur auch per Rechnung.
Werden die Eintrittskarten per Postversand und/oder auf Rechnung bestellt, fällt eine Porto- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 Euro an.
Karten können über die Online-Ticketplattform per Print@Home, als Handyticket oder als Hardticket bestellt werden. Bei einer Online-Bestellung besteht die Möglichkeit, per Giropay (Sofortüberweisung) oder per Kreditkarte zu bezahlen.
Reservierungen
Reservierte Tickets müssen innerhalb von 3 Tagen abgeholt werden. Eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn gehen nicht abgeholte reservierte Karten zurück in den freien Verkauf.
Ermäßigte Karten
Ermäßigungen für Schwerbehinderte ab GdB 80 oder mit Kennzeichen B, Schüler, Studierende, Erwerbslose sowie Bundesfreiwilligen- und Wehrdienstleistende werden gegen Vorlage eines jeweils gültigen amtlichen Ausweises gewährt. Die ermäßigte Karte ist nur in Verbindung mit einem Nachweis (Ausweis oder Ausweiskopie) gültig. Der Ausweis ist daher auch am Tag der Veranstaltung mitzuführen und muss auf Verlangen vorgezeigt werden. Für Rollstuhlfahrer und je eine Begleitperson stehen eine bestimmte Anzahl von Sonderplätzen zur Verfügung, die gesondert bestellt werden müssen.
Die angebotenen ermäßigten Tarife sind den Veröffentlichungen des Veranstalters zu entnehmen. Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen von der Ermäßigung auszunehmen. Ermäßigungen sind nicht mit weiteren Ermäßigungen und Rabatten kombinierbar.
Umtausch oder Rücknahme von Karten
Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch der Karten. Änderungen des Programms, die Verlegung des Veranstaltungsortes sowie Umbesetzungen begründen ebenfalls keine Umtausch-/Rücknahmepflicht der Karten.
Kartenverlust
Bei Verlust von Abo-Ausweisen oder Eintrittskarten wird für die Erstellung einer Ersatzkarte eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro erhoben.
Weitergabe von Eintrittskarten
Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig. Dies gilt nicht für Besteller, deren Geschäftsbetrieb auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Eintrittskarten umfasst, bzw. deren Satzung die Weitergabe bzw. Vermittlung von Karten an Mitglieder oder andere Personengruppen vorsieht.
Verspäteter Einlass
Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher gegebenenfalls nur bei einer Nacheinlasspause den Saal betreten. Hierbei ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Einen Anspruch auf den ursprünglich reservierten Platz hat der Käufer nach Beginn der Veranstaltung nicht mehr.
Vorzeitiges Verlassen der Veranstaltung
Verlässt der Besucher nach Einlass oder zur Pause den Veranstaltungsraum oder das Veranstaltungsgelände, oder wird der Abrissabschnitt durch vom Veranstalter beauftragte Dritte abgetrennt, so verliert die Karte ihre Gültigkeit.
Vorzeitiges Beenden einer Veranstaltung
Eine Veranstaltung, die bis zu einer angesetzten Pause gegeben wird und aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, danach nicht fortgesetzt werden kann, wird als eine vollständig gegebene Veranstaltung angesehen und berechtigt nicht zu Ersatzansprüchen.
Absage einer Veranstaltung
Bei Absage einer Veranstaltung wird der Kartenpreis zurückerstattet. Der Anspruch auf Rückgabe der Karten muss bei der Vorverkaufsstelle geltend gemacht werden, bei der die Karten erworben wurden.
Gewährleistung
Die Vorverkaufsstelle übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der angebotenen Informationen und Veranstaltungen außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bild- und Tonaufnahmen
Das Herstellen von Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen durch Besucher ist grundsätzlich untersagt.
Hausrecht
Mit dem Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen in der Stadt Villingen-Schwenningen erkennt der Kartenerwerber das Hausrecht des Veranstalters sowie die Haus-/Saalordnung als verbindlich an. Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Schlussbestimmungen
Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Villingen-Schwenningen. Sind beide Vertragspartner Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Villingen-Schwenningen. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand Villingen-Schwenningen vereinbart.
Villingen-Schwenningen im September 2021