„Die Würde des Menschen ist unantastbar …“
Eine mahnende Liebeserklärung an das deutsche Grundgesetz
Texte u.a. von Susanne Baer, Max Czollek, Herta Müller, Heribert Prantl, Lucy Wagner sowie Sitzungsprotokolle des Parlamentarischen Rats, Briefe, Telegramme, Zeitungsartikel u.v.m.
Musik u.a. von Johann Sebastian Bach, Ludwig van Beethoven, Paul Taffanel, August Klughardt, Maurice Ravel und Henri Tomasi
Rezitation: Roman Knižka
Dramaturgie: Maria-Elena Hackbarth und Kathrin Liebhäuser
Dauer des Konzerts: ca. 90 Minuten (mit Pause ca. 110 Minuten)
„Das Grundgesetz ist ein großes Versprechen. Für seine Einlösung bleiben wir selbstverantwortlich.“ (Georg M. Oswald)
Drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs trat 1948 der Parlamentarische Rat zusammen, um dem neuen westdeutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland, eine demokratische Verfassung zu geben: das Grundgesetz.
Im Parlamentarischen Rat arbeiteten 61 Männer und vier Frauen mit. Sie hatten unterschiedlichste Weltanschauungen, viele von ihnen waren in der NS-Zeit politisch Verfolgte, Flüchtlinge oder Überlebende der Konzentrationslager.
Das Grundgesetz ist geprägt von den Schrecken und Verbrechen der Nazizeit. Die Grundrechte des einzelnen Menschen sollten im Mittelpunkt stehen: Demokratie, Rechtsstaat, Gewaltenteilung sowie der Schutz der Menschenwürde und der Grundrechte. Nie wieder sollte der Staat den Menschen instrumentalisieren und beherrschen können. „Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen …“ so lautete Artikel 1 des Entwurfs, den der Verfassungskonvent von Herrenchiemsee im August 1948 verabschiedete. In der Endfassung des Grundgesetzes wurde daraus: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Unser Grundgesetz hat bis heute Bestand und ist ein Exportschlager geworden: Südafrika, Polen, Spanien – eine ganze Reihe von Staaten hat sich bei der Ausarbeitung einer neuen Verfassung am Grundgesetz orientiert.
In der Präambel des Grundgesetz heißt es: „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben …“