Die Dauermietbedingungen
1 | Die Dauermiete bildet einen rechtsgültigen Vertrag zwischen dem Dauermieter und der Nordwestdeutschen Philharmonie, Sitz Herford.
Die Dauermietbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
2 | Die Dauermietkarte ist übertragbar. Für die Zahlung haftet derjenige, auf dessen Namen die Dauermietkarte ausgestellt ist.
3 | Die Dauermietkarte kann nur für die ganze Konzertsaison erworben werden. Der Dauermietvertrag läuft für den gleichen Platz in der folgenden Konzertsaison weiter, sofern er vom Dauermieter nicht bis zum Ablauf der Konzertsaison, spätestens bis zum 30. Juli, bei der Nordwestdeutschen Philharmonie, Sitz Herford, Stiftbergstr. 2, schriftlich gekündigt oder eine Neuverteilung der Plätze erforderlich wird.
4 | Die Dauermietkarten sind gegenüber Einzelkarten ermäßigt.
5 | Schüler und Studenten (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) sowie Berechtigungsscheininhaber erhalten Einzel- und Dauermietkarten mit einer besonderen Preisermäßigung.
6 | Auf Wunsch kann der Dauermietbetrag in zwei Raten gezahlt werden. Dies ist bei der schriftlichen Bestellung der Dauermietkarten anzugeben. Die Aushändigung der Dauermietkarte kann erst nach Zahlung der 1. Rate erfolgen.
Die 2. Rate ist spätestens bis zum 15. November 2009 zu bezahlen.
Zahlungen werden erbeten auf das Bankkonto der Nordwestdeutschen Philharmonie: Sparkasse Herford, BLZ 494 501 20, Kto.-Nr. 100 050 541
7 | In der Konzertsaison 2009/2010 werden jeweils zehn Sinfoniekonzerte und
fünf Kammerkonzerte im Abonnement angeboten.
8 | Kündigungen im Laufe der Konzertsaison sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich.
9 | Für versäumte Konzertveranstaltungen, die im Rahmen der Dauermiete geboten werden, kann kein Ersatz geleistet werden.
Ab Spielzeit 2010/2011 gelten für Preisermäßigungen folgende Bestimmungen:
Gegen Vorlage eines aktuellen Nachweises erhalten folgende Personen eine Ermäßigung von 50% für Einzelkarten und Abonnements:
Schülerinnen und Schüler, Studierende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Inhaber einer gültigen Jugendleitercard,
Wehr- und Zivildienstleistende, Wittekindpass-Inhaber sowie Schwerbehinderte ab GdB 50. Bei einer notwendigen Begleitung
(Merkzeichen"B" im Ausweis) steht im Zusammenhang mit der ermäßigten Eintrittskarte ein zusätzlicher Platz zur Verfügung.
Beim Kauf reduzierter Eintrittskarten über das Internet, halten Sie bitte den aktuellen Nachweis an der Einlasskontrolle bereit.