Allgemeine Geschäftsbedingungen GSM Gastro-Service-Mittelsachsen GmbH
Betriebsstätte Tivoli
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte bzw. dem Besuch einer Veranstaltung akzeptiert der Besucher bzw. Eintrittskarteninhaber die nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters:
1. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Zutritt.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich nur bis 24.00 Uhr im Haus aufhalten. Bei Disco- und Tanzveranstaltungen mit Alkoholausschank ist der Aufenthalt grundsätzlich erst ab 18 Jahre möglich.
Es besteht Legitimationspflicht. Als Identitätsnachweis gelten Personalausweis, Reisepass und Aufenthaltstitel (mit gestatteter Erwerbstätigkeit).
2. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf die künstlerische Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
3. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen, für die der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden kann. Wir empfehlen das Tragen von Gehörschutz bei entsprechenden Veranstaltungen.
4. Es besteht kein Sitzplatzanspruch, wenn nicht ausdrücklich eine Platzkarte erworben wurde.
5. Bei Eintreffen nach Beginn der Veranstaltung besteht kein Anrecht auf Einlass und den gebuchten Sitzplatz bis zu einer eventuellen Pause während der Veranstaltung. Ein Einlass in die Veranstaltungsräume kann jedoch im Einzelfall in Absprache mit dem Einlasspersonal erfolgen, wenn dieser keine Störung der anderen Besucher zur Folge hat.
6. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
7. Das Mitbringen von Glas- & Plastikbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen, Sucht- und Rauschmitteln ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Kontrollen vorzunehmen. Wir bitten um Beachtung entsprechender Hinweisschilder.
8. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
9. Bei Discoveranstaltungen empfehlen wir sportlich, elegante Abendgarderobe, d.h. Gäste in Berufsbekleidung, mit Sport-, Strand- und Bademoden, Herren mit ärmellosen Shirts und losem Schuhwerk, erhalten keinen Zutritt. Wir empfehlen Ihnen bei Tanzveranstaltungen eine etwas akkuratere und bedächtigere Kleidung zu tragen. Bei Mottoveranstaltungen gelten gegebenenfalls gesonderte Kleidungsvorschriften, auf deren Einhaltung das Einlasspersonal verpflichtet ist zu achten. Hierbei kommt Punkt 8 zur Anwendung.
10. Ton- und Videomitschnitte sowie professionelle Fotoaufnahmen sind generell untersagt bzw. bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
11. Die Eintrittskarte ist auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Verlassen des Gebäudes oder des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
12. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
13. Wird die Veranstaltung abgesagt, so erhält der Karteninhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der die Karte erworben wurde.
14. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rücknahme der Karte bei Terminverlegung ist nur bis zum Tage vor dem endgültigen Veranstaltungstermin möglich. Im Übrigen ist eine Rücknahme ausgeschlossen.
15. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern.
16. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Kaufen Sie Eintrittskarten nur an den bekannten Vorverkaufsstellen.
17. Gutscheine haben, soweit nicht anders aufgedruckt, eine Gültigkeit von drei Jahren nach dem Jahr des Kaufs. Nach Ablauf dieser Gültigkeit ist ein Einlösen des Gutscheins nicht mehr möglich. Ein Geldwert wird nicht erstattet.
18. Mit der Annahme ihrer Kleidung gegen eine Gebühr von derzeit 1,- €, ist Ihre Garderobe, samt Garderobenspezifischem Inhalt (z.B. Mütze, Schal, Handschuhe, Schirm etc.), versichert. Für Rücksäcke, Taschen, Gepäckstücke etc. wird eine Zusatzgebühr von 1,- € berechnet. Nicht versichert sind Tascheninhalte, wie Hausschlüssel/ Autoschlüssel, Schmuck, Geldbörsen, Dokumente, Mobiltelefone und sonstige Wertgegenstände.
19. Der Veranstalter ist nicht für verlorengegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich. Bei Verlust der Garderobenmarke, wird eine Materialgebühr von 15,- € erhoben und gegen Quittung ausgestellt.