Durch den Kauf eines Tickets kommen in Bezug auf den Veranstaltungsbesuch
vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem entsprechenden
Veranstalter zustande. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht dabei vom Kunden
aus, sobald er online seine Ticketbestellung aufgegeben hat (durch Klick auf den Button „Kaufen“).
Erst mit Zuteilung und Zusendung einer Transaktionsnummer durch SWH an den Kunden erfolgt
die Annahme des Angebots durch den jeweiligen Veranstalter und es kommt ein Vertrag
zwischen diesem und dem Kunden zu Stande. Beim Besuch der Veranstaltung gelten regelmäßig
gesonderte Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters
Gleichzeitig mit dem Ticketkauf (s.o.: Ziff. 1) kommt zwischen dem Kunden und der SWH ein
Vertrag über die Abwicklung dieses Ticketkaufs zustande (durch Klick auf den Button „Kaufen“).
Die SWH erbringt gegenüber dem Kunden die Lieferung der von ihm gekauften Tickets, je nach
Festlegung des jeweiligen Veranstalters, durch Postversand, Kassenhinterle-gung oder sofortigen
Ausdruck am Computer (Print@Home-Verfahren gem. Pos. 9)
Der Kunde bestätigt im Online-Buchungsprozess die dort aufgeführten Ticketendpreise
sowie die von der SWH erhobenen Versand- bzw. Vorverkaufsgebühr sowie Online- und
Bearbeitungsgebühren für die technische Abwicklung des Kaufes. Diese werden im Rahmen
des Bestellvorgangs ausgewiesen und sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden
und der SWH.
Es entstehen darüber hinaus keine weiteren nicht ausgewiesenen Kosten. Optionale
Zusatzleistungen wie Geschenkverpackungen und Versicherungen werden ggf. gesondert
angeboten und mit den jeweils angezeigten Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt der SWH enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.
Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
Widerrufsrecht
Soweit die SWH im Namen der Veranstalter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen
anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß
§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor. Dies bedeutet, dass ein Widerrufsrecht nicht besteht. Jede Bestellung von
Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die SWH namens des Veranstalters bindend
und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
Besondere Bedingungen für die Nutzung des Print@Home-Verfahrens
Beim Print@Home-Verfahren druckt sich der Kunde sein im Internet gekauftes Ticket sofort
nach Abschluss des Bestellvorgangs oder nach Zahlungseingang und anschließender Freischaltung
das entsprechende Ticket über seinen Internetzugang an seinem Computer aus. Die Eindeutigkeit des
Tickets ist hierbei durch einen aufgedruckten Barcode gegeben, der beim Zutritt zur Veranstaltung
mit einem Barcodescanner überprüft wird. Der mehrfache Besuch einer Veranstaltung durch
vervielfältigte Tickets ist somit unmöglich.
Der Wert eines Print@Home-Tickets besteht damit nicht in der Einzigartigkeit des Tickets
(in der Regel normales Papier), sondern in der Einmaligkeit der Information des Barcodes.
Der Kunde ist verpflichtet, das Ticket vor der Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzube-wahren.
Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets besteht kein Anspruch des Kunden auf Besuch der Veranstaltung
oder Erstattung von Ticketentgelt.
Wer Tickets unerlaubt vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, kann vom Veranstalter für etwaige
Folgeschäden haftbar gemacht werden. Es erfolgt in jedem Fall eine strafrechtliche Verfolgung
(Betrug, Urkundenfälschung, Leistungserschleichung).
Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Gerichtsstand
für alle Vertragsverhältnisse ist Berlin, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.